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StGB § 17 Verbotsirrtum
[ Auszug: Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter d ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Begehen durch Unterlassen ] [ StGB Handeln für einen anderen ] [ StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln ] [ StGB Irrtum über Tatumstände ] [ StGB Verbotsirrtum ] [ StGB Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen ] [ StGB Schuldunfähigkeit des Kindes ] [ StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen ] [ StGB Verminderte Schuldfähigkeit ]